Stimmausschussmitglieder Abstimmungssonntag vom 18. Juni 2023
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 5. April 2023, gestützt auf die Verordnung über die politischen Rechte (PRV), Art. 36 Abs. 1, folgende Personen als Stimmausschussmitglieder für den kommenden Abstimmungssonntag (18. Juni 2023) gewählt:
- Marie-Theres Meier
- Bernhard Brügi
- Christian Probst
Asiatische Hornisse erkennen und melden
Die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse ist 2004 nach Südwestfrankreich eingeschleppt worden und breitet sich seither erfolgreich über weite Teile Europas aus. Letztes Jahr ist sie bis in mehrere Nachbarkantone des Kantons Bern vorgedrungen. Es ist davon auszugehen, dass die Asiatische Hornisse bald auch bei uns gesichtet wird.
Für Imkerei und Naturschutz stellt die Ausbreitung dieser gebietsfremden Art eine ernstzunehmende Gefahr dar, da sie grosse Mengen Insekten als Futter für ihre Larven jagt. Zum Schutz der einheimischen Insektenwelt ist es wichtig, dass die weitere Ausbreitung möglichst rasch erkannt und gemeldet wird. Im angehängten Schreiben des Cercle Exotique Nordwestschweiz und in den Beilagen finden Sie Informationen zur Erkennung der Asiatischen Hornisse und zur zentralen Meldestelle (Bienengesundheitsdienst).
Aufruf Meldung Asiatsiche Hornisse
Finsterhennen, 04.05.2023
UeO Kiesgrube Riedere Oberfeld Oberholz Grammert
Steuererklärungsdienst pro Senectute
Kompetent und diskret: Der Steuererklärungsdienst steht Personen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung. Unsere Fachpersonen füllen Ihnen gerne Ihre Steuererklärung aus. Wenn Sie nicht mobil sind, kommen wir auch zu Ihnen nach Hause und erledigen das Ausfüllen vor Ort.
Einführung KulturLegi in der Sozialregion Erlach
Finsterhennen ist seit Anfang Jahr Partner der KulturLegi und bietet Menschen mit schmalem Budget Vergünstigungen bei kulturellen Veranstaltungen, Sport- und Bildungsangeboten und im Gesundheitsbereich.
Folgende Personen sind für ein Ausweis der KulturLegi bezugsberechtigt:
- Sie beziehen öffentliche Sozialhilfe
- Sie beziehen Ergänzungsleistungen
- Sie leben finanziell eigenständig, müssen jedoch mit dem sozialen Existenzminimum auskommen
Mehr Informationen und wie Sie den KulturLegi-Ausweis beantragen können, finden Sie auf folgender Website: https://www.kulturlegi.ch/kanton-bern/kulturlegi-beantragen/was-ist-die-kulturlegi
Steuererklärung online ausfüllen - Informationen
Kantonales Energiegesetz - Änderungen
Änderungen, welche für Gebäudebesitzende wissen sollten
Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Für Gebäudebesitzer*innen sind nachfolgende Informationen wichtig:
Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.
Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
Neubauten
Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.
Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.
Notfalltreffpunkt; Information an die Bevölkerung
Die Gemeinde Finsterhennen hat per 01.10.2022 das Konzept «Notfalltreffpunkte Kanton BE» in Betrieb genommen. Die Notfalltreffpunkte (NTP) ermöglichen in Katastrophen oder Notlagen sowie bei einem flächendeckenden Ausfall der Kommunikationsmittel den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung.
In Katastrophen und Notlagen ist es für die Bevölkerung wichtig, sich rechtzeitig und umfassend informieren und bei Bedarf Unterstützung anfordern zu können. Die Notfalltreffpunkte erlauben den Informationsaustausch zwischen den Behörden und der Bevölkerung auch unter erschwerten Bedingungen. Die Bevölkerung hat an diesen Standorten zudem die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen, wenn sonst keine Kommunikation möglich ist. Die Notfalltreffpunkte dienen ebenfalls als Standorte, an denen Hilfsgüter abgegeben werden könnten.
Jeder Notfalltreffpunkt ist im Ereignisfall mit einem orange-blauen Logo gekennzeichnet. Die NTP befinden sich an einem zentralen Standort der Gemeinde, so dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung innert 15 bis 30 Minuten erreichbar sind.
Sollte ein ausserordentliches Ereignis eintreten, wird der Betrieb dieser Notfalltreffpunkte aufgenommen und via Radio, Fernsehen, Alertswiss oder über Lautsprecherdurchsagen mitgeteilt.
Für die Gemeinde Finsterhennen befindet sich der nächste Notfalltreffpunkt
Zivilschutzanlage / öffentlicher Schutzraum
Brüelmattenweg 4
2577 Finsterhennen
Informationen zu den Notfalltreffpunkten und zur Notfallplanung sind unter www.notfalltreffpunkt.ch ersichtlich oder bei der Wohngemeinde über ein Flugblatt einsehbar. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Gemeinde.
Dienstleistungsangebot von Pro Senectute Kanton Bern
Älter werden wir ein Leben lang. In jeder Lebensphase verändern sich die Fragestellungen. Pro Senectute Kanton Bern kennt die Antworten bei Fragen rund ums Alter!
Hier finden Sie detaillierte Information zum Thema Älterwerden.
Finsterhennen, 16.08.2022
Kontakt
Gemeindeverwaltung
Zehntenweg 3
2577 Finsterhennen
Telefon 032 396 12 77
E-Mail gemeinde(at)finsterhennen.ch
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Formulare und Dokumente
Hier finden Sie die wichtigsten Reglemente und Dokumente der Einwohnergemeinde Finsterhennen.
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